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Energieaudits DIN EN 16247

nach dem EDL-G

Ein Muss für alle Großunternehmen

Das neue Energiedienstleistungsgesetz setzt ab 2015 für Unternehmen, auch für Dienstleister, ein Energieaudit fest, die aus dem Mittelstand herauswachsen bzw. nicht mehr dem Begriff KMU unterliegen und kein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem betreiben. Das Energieaudit muss mindestens alle 4 Jahre durchgeführt werden.

Ein System zur Energieeffizienz muss nicht unbedingt immer intern aufgebaut werden. Eine regelmäßige externe Untersuchung durch qualifizierte Fachexperten (Energieaudit nach DIN 16247) bringt Sie genauso effizient voran und stellt oft eine kostengünstige Lösung dar.

Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen wenn es

-  250 oder mehr Personen beschäftigt oder
-  mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.
Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen auch dann bereits, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.

Ein Energieaudit

… ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.

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Energieeinsatz

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Energieträger

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