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Energiemanagementsysteme

(EnMS)

Kosten senken und Erstattungen bekommen

Ein systematisches Energiemanagement ist ein geeignetes Instrument, mit dem die Energieeffizienz in Unternehmen und Organisationen kontinuierlich erhöht werden kann. Durch die erzielbaren Kostenentlastungen stärkt es die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Die zusätzlichen gesetzlichen Anreize lassen Sie noch mehr profitieren:

Das System kann auch weiterhin zertifiziert werden. Zur Zertifzierung.

Pflichten nach EnEfG seit 18.11.2023

Unternehmen mit mehr als 7,5 Gigawattstunden (Gesamtverbrauch aller Energieträger pro Jahr vor dem 18.11.2023) sind nach §8 EnEfG verpflichtet

  • ein Energie- (ISO50.001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) einführen, Frist: 18. Juli 2025
  • Unternehmen, die nach dem 18. November 2023 die Grenze 7,5 GWh/a erreichen,  haben 20 Monate Umsetzungsfrist

Begrenzung der Umlagen

Auch für eine Begrenzung der Umlage gemäß der besonderen Ausgleichregelung (BesAR) ist ein vereinfachtes System zur Verbesserung der Energieeffizienz (ISO50.005) für Unternehmen mit Stromjahresverbrauch weniger als 5 GWh oder ein Energiemanagementsystem (ISO50.001) nötig.