0511 212 768 11 kontakt@en-optimum.de

Wie am 16.09.2015 die Dakks angekündigt hat, werden auch in 2016 Vereinfachungen bei der Zertifizierung der Alternativen Systeme nach §3 SpaEfV zugelassen. Die Regelung stammt aus Art. 7 der EMAS-Verordnung und sieht vor, dass das Intervall für die Überprüfung eines Ein-Standort-Unternehmens auf einen zweijährigen Zyklus der Vor-Ort-Auditierung verlängert werden kann. Bei mehreren Standorten ist die Regelung auch anders (s. Punkt 2) anwendbar. Die Regelung kann für alternative Systeme einheitlich übertragen werden und steht in 2016 für alle Unternehmen zur Verfügung, die eine vollständige Vor-Ort-Prüfung in 2015 bestanden haben. Im Ergebnis bedeutet dies folgendes

  1. für Ein-Standort-Unternehmen müssen Dokumente für das alternative System jährlich aktualisiert und jährlich geprüft werden, allerdings erfolgt eine Vor-Ort-Prüfung lediglich ein Mal pro zwei Jahre.
  2. Unternehmen mit mehreren Standorten müssen sich entscheiden, ob die sog. Multi-Site-Regelungen (Stichprobenregelung für Unternehmen mit mehreren Standorten nach DAkkS 71 SD 6 013) oder aber eine Verlängerung des Vor-Ort-Prüfungsintervalls (wie Art. 7 EMAS-Verordnung) zur Anwendung kommen soll. Eine Kombination von beiden Verfahrenserleichterungen für Unternehmen mit mehreren Standorten ist nicht möglich. Sollte die Verlängerung des Prüfintervalls gewünscht sein und erfolgte eine vollständige Prüfung (aller Standorte) in 2015, kann das Schema weiterhin wie folgt aussehen:
  • 2016 – Dokumentenprüfung
  • 2017 – Dokumentenprüfung und Vor-Ort-Prüfung bei mindestens einem Standort
  • 2018 – Dokumentenprüfung
  • 2019 – Dokumentenprüfung und Vor-Ort-Prüfung der restlichen Standorte, die in 2017 nicht geprüft wurden.

Es muss sichergestellt sein, dass alle Standorte des Unternehmens zumindest alle 4 Jahre vor Ort geprüft werden.

Die Regelung zur Wesentlichkeitsschwelle (10% gem. § 4 Abs. 3 S. 3 und 4 SpaEfV) bleibt hiervon unberührt.

Allerdings kann eine rein dokumentenbasierte Prüfung bei wesentlichen Änderungen der Energieeinsatzmengen oder Wechsel der Energieträger und / oder Änderungen in der Unternehmensstruktur nicht durchgeführt werden. In diesem Fall ist zwingend eine Vor-Ort-Begutachtung erforderlich.

Leider bestehen keine Vereinfachungen der Zertifizierungen nach ISO 50001 für die Unternehmen mit nur einem Standort.