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BAFA hat ausdrücklich angekündigt, dass eine begründete Verschiebung der Fristen für die Durchführung möglich ist und wird diese Situation berücksichtigen. Das Unternehmen sollte die Gründe für eine etwaige verzögerte Durchführung dokumentieren. Diese Dokumentation kann bei einer Stichprobenkontrolle beim BAFA vorgelegt werden.
Eine proaktive Meldung einer Verzögerung ist nicht notwendig!