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Sicherlich hat schon jeder aus der Energiebranche mitbekommen, dass die EEG-Umlage in 2022 deutlich sinkt. Allerdings ändern sich auch andere Umlagen und Abgaben:

 Benennung 2021, Ct/kWh 2022, Ct/kWh Veränderung, Ct/kWh
Umlage für Abschaltbare Lasten 0,009 0,003 -0,006
Offshore-Netzumlage 0,395 0,419 +0,024
Umlage nach § 19 StromNEV* 0,432* 0,05** 0,437* 0,05** +0,005* 0,00**
KWKG-Umlage 0,254 0,378 +0,124
EEG-Umlage 6,5 3,723 -2,777
Summe 7,59   4,96   -2,63

 

* – gilt für eine Verbrauchsmenge bis zu 1.000.000 kWh (Letztverbrauchergruppe A). Für die Verbrauchsmengen über 1.000.000 kWh/a.

** – gilt für eine über 1 GWh hinaus gehende, selbstverbrauchte Menge (Letztverbraucherkategorie B). In der Letztverbraucherkategorie C gilt für diese Mengen bei Kunden des produzierenden Gewerbes, schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur ein weiter reduziertes Entgelt, wenn die Vorjahresstromkosten mehr als 4% des Vorjahresumsatzes ausmachen.

Die Entlastung steht jedem Letztverbraucher zu. Interessant, dass Energieversorgungsunternehmen oft versuchen diese Entlastung für Kleinstverbraucher (wie Haushalte) gar nicht weiter zu geben, sogar begründen sie die gesamte Preissteigerung mit der Änderung des Arbeitspreises und rechnen unverändert Umlagen und Ausgaben darauf. Es empfiehlt sich, solche Begründungen unter die Lupe zu nehmen und sachlich zu erwidern.

Die Änderungen für Erdgas wurden hauptsächlich durch die BEHG beeinflusst und können wie folgt bewertet werden:

Jahr   Zertifikatkosten, Euro/t_CO2 Zusatzkosten* netto, Ct/kWh
2021 25 0,455
2022 30 0,546

* – bei dem Emissionsfaktor   0,182   t_CO2/MWh

In 2023 ist eine Preisbelastung durch CO2-Kosten in Höhe von 0,637 Ct/kWh zu erwarten.