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Die neu geänderten Strom- und EnergieStG wurden am 27.08.2017 veröffentlicht. Dabei sind die geplanten Änderungen nur teilweise  aus dem Entwurf übernommen worden.  Zum Beispiel erscheint ein Kumulationsverbot für Förderung der KWK-Anlagen durch Steuerentlastung und gleichzeitig durch Förderbeihilfe im Gesetz nicht. Diese gute Nachricht ermöglicht weiterhin sehr attraktive und wirtschaftliche Bedingungen für eine Umsetzung effizienter BHKW-Anlagen für Unternehmen.  Ein Beratungstermin kann jeder Zeit hier vereinbart werden.